AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR COACHING UND BERATUNG


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Inhalt des Vertragsverhältnisses zwischen dem Coach und Berater Michael Zimmerer (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Coachee/Trainee/der beauftragenden Firma (nachfolgend Auftraggeber genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

§ 1 Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und oder privaten Situationen für sich und/oder seine Mitarbeiter annimmt bzw. annehmen lässt.

2. Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn Gründe vorliegen, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten.

3. Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coaches kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Dienstvertrages ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- beziehungsweise Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Zieles des Auftraggebers.

§ 2 Honorierung

1. Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch, der zwischen den Partnern individuell vereinbart wird.

2. Die Honorare sind fünf Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching-/Trainingsvertrag bzw. in Angeboten und/oder deren Bestätigung festzuhalten.

3. Termine, welche in unterzeichneten Verträgen, Beauftragungen bzw. Angeboten und deren Bestätigung genannt sind, sind verbindlich. Dies gilt ebenso für ungefähr genannte Zeiträume und alle damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen. Sollten vereinbarte Leistungen im vertraglich vereinbarten Zeitraum nicht stattfinden können, werden sie innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachgeholt. Bei vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommenen Terminen verpflichtet sich der Auftraggeber dennoch zur Zahlung des Honorars. 

4. Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach, insbesondere keine Schadensersatzansprüche. Die bereits gezahlten Trainingsgebühren werden aber vollständig erstattet.

5. Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Geschäftssitzes des Coaches vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und ggf. Übernachtungskosten berechnet.

6. Bei Laufzeitverträgen und deren definierten Zeiträumen handelt es sich um Mindestlaufzeiten. Laufzeitverträge können frühestens zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Wenn Laufzeitverträge nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt werden, verlängern sie sich erneut um den Zeitraum des letzten Laufzeitvertrages.

§ 3 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1. Der Coach behandelt die Daten des Auftraggebers vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Seminare sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee bzw. des Auftraggebers. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Coachee bzw. des Auftraggebers erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Coachee bzw. der Auftraggeber zustimmen wird.

2. §3 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, §3 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach und seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

§ 4 Lernmaterialien, Weitergabe an Dritte

1. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Inhalte, z.B. Manuskripte, werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität ist ausgeschlossen.

2. Bei sämtlichen Lernmaterialien handelt es sich um geistiges Eigentum des Coaches. Eine Weitergabe an Dritte erfordert dessen Zustimmung. Eine Vervielfältigung und Verkauf durch den/die Coachee bzw. den Auftraggeber wird untersagt.

§ 5 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige und nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist München. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand Januar 2024